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Jugendschutzgesetz im Sozialprojekt von Klasse 7

 

In der Sozialprojektstunde haben sich die Schülerinnen und Schüler der Klasse 7 mit den Jugendschutzgesetzen beschäftigt. Nachfolgend der Bericht der Klasse.

 

"Seit Dienstag (dem 14.03.2023) läuft ein Sozialprojekt über das Thema Jugendschutzgesetze.

 

Der Schulsozialarbeiter Herr Koohestanian leitet das Projekt und erklärt der 7. Klasse viel über Jugend und ihre Grenzen.

 

Klasse 7 hat auch in dem EDV-Raum recherchiert, welche Gesetze es in den Ländern:

Deutschland
Dänemark
Niederlande
Spanien
Frankreich
Schweden
Österreich

gibt. Dabei hatten sie auch Unterstützung von Klasse 9 bekommen.

 

Ein Beispiel:

§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.

(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeignisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat

1. an einem Kinder und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder

2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinahltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.

3. Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.

4. Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, ..."