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Aktuelles

Aktuelle Informationen

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Aktuelle Informationen zum Schul- und Unterrichtsbetrieb: Wegfall der Testpflicht

 

Lockerungen für den Schul- und Unterrichtsbetrieb ab Montag, den 02.Mai 2022.

Liebe Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,

nachdem schon in der letzten Woche vor den Osterferien die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske auch am Sitzplatz aufgehoben wurde, wird nun auf Basis der von der hessischen Landesregierung beschlossenen Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung ab Montag, den 2. Mai 2022, auch die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testnachweises zur Teilnahme am Präsenzunterricht für nicht vollständig geimpfte und nicht genesene Personen entfallen. Dies gilt auch im Falle einer bestätigten Infektion in einer Klasse oder Lerngruppe.
 

Mit dem Wegfall der Pflicht zum Nachweis einer Negativtestung entfällt auch das Testheft. Um allen Schülerinnen und Schülern auch nach Wegfall dieser Testpflicht eine Testmöglichkeit anzubieten, stellt das Land Hessen allen Schülerinnen und Schülern und ab Montag, den 2. Mai 2022, bis zu den Sommerferien 2022 zwei Antigen-Selbsttests pro Woche zur Verfügung, mit denen man sich im häuslichen Umfeld bzw. außerhalb der Schulzeit testen kann. Die Ausgabe erfolgt jeweils freitags. Die Inanspruchnahme dieses Testangebots ist ebenso freiwillig wie das weitere Tragen einer medizinischen Maske im Unterricht.


Weitere Einzelheiten zum Testangebot entnehmen Sie bitte den beigefügten "Informationen über das freiwillige Testangebot zum Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 ab Montag, den 2. Mai 2022".


Herzliche Grüße
Ihre Schulleitung

 

Ministerschreiben an Eltern und volljährige Schülerinnen und Schüler

Informationen über das freiwillige Testangebot zum Nachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 ab Montag, den 2. Mai 2022

Hygieneplan 10.0